Der Mini Bulli in NRW

Wir sind zertifizierte und vom Landesamt geprüfte Sachverständige gemäß Landeshundegesetz NRW. Damit sind wir berechtigt Sachkundenachweise auszustellen und so genannte Wesenstests für „Listenhunde“ abzunehmen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich ist es uns ein besonderes Anliegen über die Rechtslage des MiniBullis in NRW umfangreich aufzuklären.

Da wir dem VDH / DCBT e.V. angeschlossen sind, verfügen unsere Welpen selbstverständlich über eine offizielle Ahnentafel. 

Gerade in NRW ist es trotzdem besonders wichtig, sich VOR DER ANSCHAFFUNG eines Miniatur Bullterriers über die Auflagen zu informieren. Da komunal entschieden wird und es von Ort zu Ort stark variieren kann, sollte man sich am besten direkt mit dem Ordnungsamt der eigenen Kommune in Verbindung setzen, damit später keine Überraschungen auf einen Zukommen.